Unterhalt – Ein familienrechtliches Thema mit hohem Konfliktpotential

Es ist entschieden: Wir trennen uns! Nach einer solch nervenzehrenden Entscheidung stehen dann auch noch gewichtige Fragen der Vermögensauseinandersetzung an. Konfliktpotentiale bieten außerdem  Unterhaltszahlungen, die möglicherweise geleistet werden müssen. Unterstützung durch eine Rechtsanwältin kommt da wie gerufen.

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Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Lebensunterhalt während und nach der Trennung/Scheidung bestreiten sollen? Vielleicht denken Sie andersherum auch, dass Sie den Unterhalt, den Ihr ehemaliger Partner/Ihre ehemalige Partnerin sowie Ihre Kinder verlangen, gar nicht stemmen können? Fälle im Unterhaltsrecht bringen Menschen oft an Ihre psychischen und finanziellen Grenzen. Damit Ihnen dies nicht passiert, stehe ich Ihnen als Anwältin für Familienrecht beratend zur Seite. Melden Sie sich gerne in meiner Kanzlei, wenn Beratungsbedarf besteht.

Ein minderjähriges Kind hat immer einen Anspruch auf Unterhalt, und zwar gegen beide Elternteile. Diese müssen aber in einer intakten Familie natürlich nicht monatlich einen gewissen Betrag an ihr Kind überweisen, sondern bewirken den Unterhalt, indem sie sich etwa um das Kind kümmern, es hegen und pflegen, ihm ein Dach über dem Kopf bieten, Schulsachen kaufen etc. Wichtig wird der Kindesunterhalt daher vor allem nach einer Trennung und wenn das Kind überwiegend nur bei einem Elternteil lebt. Dann ist der andere Elternteil im Normalfall zur Zahlung eines gewissen monatlichen Geldbetrags verpflichtet.

 

Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich maßgeblich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie nach dem Alter des Kindes. Mithilfe der aktuellen „Düsseldorfer Tabelle“ können Sie sich einen ersten Überblick über den anfallenden Betrag verschaffen. Allerdings müssen hierbei auch Faktoren wie Kindergeld, gewähltes Betreuungsmodell, etwaige eigene Einkünfte des Kindes, Selbstbehalt usw. berücksichtigt werden. Im Zweifelsfalle hilft Ihnen das Jugendamt oder eine Rechtsanwältin für Unterhaltsrecht.

Es kommt darauf an, ob Ihr Ex-Partner/Ihre Ex-Partnerin bedürftig ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn während der Ehe eine deutliche Einkommensdifferenz bestand. In die Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts fließen aber neben den bereinigten Nettoeinkommen der Ehepartner auch noch Kriterien wie Kindergeld, Selbstbehalt, Wohnvorteile usw. mit ein. Eine exakte Kalkulation ist daher immer vom Einzelfall abhängig. Die Zahlungsverpflichtung zum Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils.

Im Falle einer Scheidung kommen nicht nur Fragen zum Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich auf den Tisch. Häufig geht es auch um Unterhaltszahlungen an den ehemaligen Partner/die ehemalige Partnerin, obwohl nach einer Scheidung eigentlich gilt, dass die geschiedenen Eheleute sich nun selbst versorgen müssen.

 

Allerdings kann unter Umständen nachehelicher Unterhalt anfallen. Hierzu braucht es jedoch einen triftigen Grund. Dieser kann zum Beispiel darin liegen, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin sich um ihre gemeinsamen Kinder kümmert und daher nicht Vollzeit arbeiten kann. Auch Krankheit oder Schwierigkeiten, nach jahrzehntelanger Haushaltsführung und Kinderbetreuung einen neuen Job zu finden, können Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt auslösen.

Bedenken Sie zudem, dass Kindesunterhalt vorrangig zu zahlen ist. Darüber hinaus muss jeder Fall sehr individuell betrachtet und ggf. vor einem Familiengericht verhandelt werden.

Ja, durchaus. Unterhalt wegen Verwandtschaft umfasst nicht nur Ihre Kinder, obschon der Kindesunterhalt sicherlich am häufigsten vorkommt. Jedoch sind Sie etwa auch zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, beispielsweise dann, wenn Ihre Mutter in ein Pflegeheim muss, ihre Rente oder Pflegeversicherung zur Zahlung der Unterbringungskosten jedoch nicht ausreicht. Allerdings ist der Selbstbehalt hier vergleichsweise hoch und Kindes- sowie Ehegattenunterhalt sind vorrangig zu zahlen.

Zunächst sollten Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir vereinbaren. Sodann können wir uns in meiner Kanzlei zusammensetzen und Ihre Fragen besprechen. Ist es Ihnen derzeit nicht möglich, persönlich zu erscheinen, so können wir erste Gespräche auch am Telefon oder online führen. Während der Erstberatung, die einen Maximalbetrag von 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und möglichen Auslagen nicht übersteigen wird, erkläre ich Ihnen dann das weitere Vorgehen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen. Natürlich werden Sie von mir auch transparent über alle anfallenden Kosten informiert.

Familienrechtliche Themen

Als Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen zum Unterhaltsrecht zur Verfügung. Daneben berate ich Sie auch gerne bei weitergehenden familienrechtlichen Fragen, wenn es also etwa ums Sorgerecht oder Umgangsrecht für Ihre Kinder geht. Natürlich setze ich gemeinsam mit Ihnen auch einen Ehevertrag auf oder erkläre Ihnen, wie der Zugewinnausgleich funktioniert. Außerdem vertrete ich Sie anwaltlich vor dem Familiengericht.

 

Eheschließung, Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt – Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie rechtlichen Rat zu diesen oder ähnlichen Themen benötigen. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es sich um nichteheliche Lebensgemeinschaften handelt.

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